Bundesgerichtshof weist Revision zu Multifunktionsgeräten erwartungsgemäß zurück
Donnerstag, den 31. Januar 2008 um 13:03 Uhr
Der Bundesgerichtshof hat in seiner gestrigen Entscheidung den Revisionsantrag
des Druckerherstellers Hewlett-Packard zurückgewiesen. Das Gericht gibt damit
endgültig der Position der VG WORT recht, wonach für Multifunktionsgeräte mit
festem Vorlagenglas die gesetzlich festgelegten Vergütungssätze zur Abgeltung
urheberrechtlich relevanter Vervielfältigungen zu bezahlen sind. In dem
Musterverfahren hatte Hewlett-Packard die Ansicht vertreten, für diese Geräte
sei nur der deutlich geringere Scanner-Tarif zu entrichten.
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