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Home Hersteller News Allgemein Bundesgerichtshof weist Revision zu Multifunktionsgeräten erwartungsgemäß zurück

Bundesgerichtshof weist Revision zu Multifunktionsgeräten erwartungsgemäß zurück

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Der Bundesgerichtshof hat in seiner gestrigen Entscheidung den Revisionsantrag des Druckerherstellers Hewlett-Packard zurückgewiesen. Das Gericht gibt damit endgültig der Position der VG WORT recht, wonach für Multifunktionsgeräte mit festem Vorlagenglas die gesetzlich festgelegten Vergütungssätze zur Abgeltung urheberrechtlich relevanter Vervielfältigungen zu bezahlen sind. In dem Musterverfahren hatte Hewlett-Packard die Ansicht vertreten, für diese Geräte sei nur der deutlich geringere Scanner-Tarif zu entrichten. Für VG WORT-Vorstand Professor Dr. Ferdinand Melichar ist die Entscheidung erwartungsgemäß ausgefallen: “Die heutige Generation von Multifunktionsgeräten mit festem Vorlagenglas ist immer auch zum Kopieren von urheberrechtlich relevanten Inhalten geeignet und wird auch in maßgeblichem Umfang dazu genutzt. Schließlich hat dieser Gerätetyp das ‚Nur’-Fotokopiergerät, für das laut altem Urheberrechtsgesetz bis Ende 2007 feste Vergütungssätze zu entrichten sind, weitestgehend abgelöst. Es wäre darum nicht einzusehen gewesen, Multifunktionsgeräte anders zu behandeln.“

Die gestrige Entscheidung des BGH setzt einen Schlussstrich unter einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen den Geräteherstellern und -importeuren sowie der VG WORT.  Sie bezieht sich auf das bis Ende 2007 geltende Urheberrecht, das mit Inkrafttreten des „2. Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ am 1. Januar 2008 abgelöst wurde. Nach dem neuen Urheberrecht sind Vergütungshöhen nicht mehr im Gesetz definiert, sondern werden zwischen der Industrie und den Verwertungsgesellschaften ausgehandelt.

„Wir sind zuversichtlich, dass diese Entscheidung auch positiven Einfluss auf die nun anstehenden Verhandlungen zur zukünftigen Vergütungshöhe von Multifunktionsgeräten  haben wird“, so Professor Melichar.